EFINA - Thomas Briegel

Ihr Experte für Finanzen und Versicherungen!

069 - 63 199 655

„Keine Zukunft vermag gut zu machen,

  was du in der Gegenwart versäumst.“

Vergleichsrechner

Vergleichen und berechnen Sie sich Ihr Angebot selbst ...

Herzlichen Glückwunsch!

Sie möchten Geld bei Ihren Versicherungen sparen? Recht haben Sie! Das Leben ist schon teuer genug. Deshalb haben Sie hier die Möglichkeit unter den günstigsten und besten Versicherungsgesellschaften Ihr passendes günstigstes Angebot zu finden.

Sie finden auf der linken Menüseite eine Auswahl an verschiedensten Versicherungsprodukten. Suchen Sie sich Ihre gewünschte Versicherungssparte heraus, informieren sich und berechnen gleich das günstigste Angebot.

Sollten Sie nicht zurecht kommen, können Sie gerne einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.

Selbst rechnen und Geld sparen ...
Rechnen und ver­gleichen Sie selbst. Bei passenden Angeboten können Sie gleich direkt hier online abschließen. Dadurch spare ich Kosten, die ich in Form von günstigen Versicherungsprämien an Sie weitergebe!


Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Die KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haft­pflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.


Hohe Deckungs­summen im Schadensfall

Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

zum Tarif-Rechner
Dieser Service wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung