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News-Archiv | Artikel vom 08.02.2023

Moped, E-Roller & Co.: Neue Versicherungskennzeichen ab März

Ende Februar endet das aktuelle Versicherungsjahr für die Kenn­zeichen und Plaketten für Mofas, Mopeds und E-Scooter. Die aktuell grünen Kenn­zeichen verlieren dann ihre Gültigkeit. Wer ab März nahtlos weiterfahren möchte, sollte sich bereits jetzt um das neue Kenn­zeichen bemühen.

Haft­pflicht (inkl. Teilkasko)
Das neue Kenn­zeichen gewährleistet dann die notwendige Kfz-Haft­pflichtversicherung. Für einen erweiterten Schutz, beispielsweise gegen Diebstahl, kann eine Teilkasko inkludiert werden. Der Jahresbetrag erhöht sich dadurch nur leicht und ist meist mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro verbunden. Viele Versicherer bieten zudem eine umweltfreundlichere Variante gegenüber dem jährlich neuen „Blech“ durch eine Klebefolie an. Eine Kunststoffplatte verbleibt dann dauerhaft am Fahrzeug, nur die Folie wird jedes Jahr erneuert.

Notwendige Daten für den Schilderwechsel
(Finden Sie in der Betriebserlaubnis)

  • persönliche Daten (Name, Geburts­datum etc.)
  • Hersteller-Schlüsselnummer
  • Fahrgestellnummer
  • Angabe zur Höchstgeschwindigkeit
  • Name des Herstellers


Welche Fahrzeuge können/müssen versichert werden?

  • Mopeds, Mofas, Quads & Trikes (bis 50ccm und 45 km/h), DDR-Modelle bis 60 km/h, wenn sie schon vor 3/1992 versichert waren
  • E-Roller bis 45 km/h
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs, E-Bikes (mit Tretunterstützung bei über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung bis max. 45 km/h)
  • Microcar (bis 45 km/h)
  • Krankenfahrstühle
  • E-Scooter & Segway benötigen eine Versicherungsplakette



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